In der Dunkelheit mit dem Zweirad unterwegs? Was muss man beachten? Welche Einstellungen an der Fahrradbeleuchtung müssen vorgenommen werden?

Mehr Licht und weniger Schatten

28. Mai 2019Kategorien: Ratgeber

Die Tage werden kürzer, die Nächte länger: Für alle, die auch bei Dunkelheit auf dem Rad unterwegs sind, ist es höchste Zeit, sich um die Beleuchtung am eigenen Fahrrad zu kümmern. Nur mit einer gut funktionierenden Lichtanlage ist man sicher unterwegs. In den vergangenen Jahren haben sich einige gesetzliche Änderungen ergeben, mit denen man vertraut sein sollte. Wir zeigen, worauf es für gute Sicht und Sichtbarkeit ankommt. 

Die Beleuchtung am Zweirad ist nicht nur wichtig um die Strecke vor sich zu sehen. Andere Verkehrsteilnehmer müssen Sie sehen können. Nur so sind Sie sicher unterwegs.

Sehen und gesehen werden: Mit der richtigen Fahrradbeleuchtung durch die City

Verschiedene Dynamosysteme

Der klassische Seitenläuferdynamo hat an modernen Fahrrädern ausgedient. Stand der Technik ist der Nabendynamo. Dieser ist eine zuverlässige und wartungsfreie Stromquelle für die Lichtanlage, die zudem mit minimalen Energieverlust und hohem Wirkungsgrad arbeitet. Bei guten Nabendynamos spürt man als Fahrer in der Regel keinen zusätzlichen Widerstand. Tests ergaben je nach Nabendynamomodell eine Verlangsamung um ein bis drei Prozent. Im Leerlauf, also bei ausgeschaltetem Lichtbetrieb, liegt der Energieverlust nur bei 0,1 bis 2 %.
Andere Bauarten spielen fast keine Rolle mehr auf dem Markt. Aus der Mode gekommen sind etwa Speichendynamos, die zwar leichter nachgerüstet werden können, aber aktuell von keinem Anbieter mehr produziert werden. 

Shimano Nexus Nabendynamo

Shimano Nabendynamo

Akkuleuchten

Die Alternative zu fest installierten Lichtanlagen sind Akkuleuchten. Diese sind seit 2013 legal zu verwenden. Gerade sportliche Fahrradtypen wie Rennrad und Mountainbike profitieren von diesen Leuchten. Sie können leicht montiert werden, wo sonst ein Licht gar nicht vorgesehen und möglich war. Zudem lassen sie sich leicht wieder entfernen und finden sich nur dann am Rad, wenn sie tatsächlich benötigt werden.
Allerdings haben sie auch ihre Nachteile. Der Akkubetrieb führt dazu, dass man konsequent darauf achten muss, stets geladene Batterien zur Verfügung zu haben. Ebenso kann man diese Leuchten auch mal vergessen oder gar verlieren. Hochwertige Modelle sind der Gefahr ausgesetzt, von Dieben gestohlen zu werden. Dazu kommt, dass viele dieser Leuchten nicht über die notwendige K-Nummer verfügen.

Fahrradbeleuchtung mit Akku von MATRIX

Fahrradbeleuchtung mit Akku

Was ist eine K-Nummer?

Besonders zu beachten ist die Notwendigkeit einer K-Nummer für die Lichtanlage. Dabei handelt es sich um ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes, ohne das die Leuchte nicht im Straßenverkehr verwendet werden darf. Outdoor-Leuchten haben oft nicht eine solche Nummer, weswegen ein genauer Blick notwendig ist. Zu erkennen ist die K-Nummer an einem wellenförmigen Symbol und der anschließenden Zulassungsnummer, beginnend mit dem Großbuchstaben „K“. Im Zweifelsfall kann ihr örtlicher BIKE&CO-Händlerweiterhelfen.

Moderne Funktionen als Plus

Hebelchen drücken und der Seitenläuferdynamo sorgt surrend für flackerndes Licht? Diese Zeiten sind lange vorbei. Moderne Lichtanlagen können viel mehr. Es lohnt sich zu wissen, was es gibt und was man wirklich braucht.
Viel Komfortgewinn bedeutet die Einschaltautomatik, die je nach Lichtverhältnissen selbstständig über einen Sensor entscheidet, ob das Licht zugeschaltet wird oder nicht. Der Radfahrer muss nicht mehr selbst aktiv werden und erhält selbst bei kürzeren Streckenabschnitten mit schlechtem Licht, etwa in Unterführungen, immer gute Sichtbarkeit.
Gerade auf dem Fahrrad ist es durchaus sinnvoll, auch tagsüber mit Licht zu fahren. Hier bieten viele Leuchten am Markt eine Tagfahrlichtfunktion mit. Diese erhöht die passive Sicherheit während des Tages, ohne die anderen Verkehrsteilnehmer zu blenden.
Inzwischen weitgehend selbstverständlich ist das Standlicht, bei dem Kondensatoren in Front- und Rücklicht dafür sorgen, dass das Licht auch während der Standzeiten, etwa an der Ampel, nicht einfach ausgeht. Auch Fernlicht ist am Fahrrad inzwischen ebenfalls erlaubt. Gerade bei höheren Geschwindigkeiten und tiefer Dunkelheit erhöht diese Funktion die Sicherheit auf dem Rad.

Vorallem in der City kommen Sie öfter zum Stehen, bspw. an roten Ampeln. Mit dem Fahrradstandlicht machen Sie auch in dieser Situation auf sich aufmerksam.

Auch bei einem kurzen Stopp sichtbar - Das Fahrradstandlicht

Next Level Stuff

Dass damit das Ende der Fahnenstange noch längst nicht erreicht ist, zeigt ganz neu etwa Garmin. Hier wird inzwischen sogar die Lichtanlage mit dem Fahrradcomputer verknüpft und die Lichtweite von der Fahrgeschwindigkeit bestimmt. Je dunkler der Fahrweg, desto heller strahlt die Leuchte, was über einen weiteren Sensor geregelt wird. Wenn sich ein Fahrzeug von hinten nähert, wird es per Radar erfasst und die Heckleuchte macht mit einem intensiveren Licht auf den Radfahrer aufmerksam.
Die Möglichkeiten sind also noch längst nicht ausgereizt. Die Hersteller arbeiten stetig weiter an immer besseren Produkten. Bereits jetzt finden die Radfahrer eine sehr hochwertige Produktauswahl, bei der sie aus dem Vollen schöpfen können.

Die richtige Einstellung

Mindestens genauso wichtig wie die richtigen Produkte ist die richtige Montage und Einstellung am Rad. Nur dann kann eine zuverlässige Funktion und ein StVZO-konformer Betrieb sichergestellt werden. Egal unter welchen Bedingungen: Die Fahrradbeleuchtung darf niemanden blenden. Eine falsch eingestellte Lichtanlage führt dazu, dass die Sicherheit auf dem Rad nicht zu- sondern abnimmt. Auch hier macht der Gesetzgeber klare Vorgaben. Die Leuchter dürfen nie höher als 120 cm am Rad verbaut sein. Mindestens müssen sie 40 cm über dem Boden liegen beim Frontstrahler, die Heckleuchte muss mindestens 25 cm über dem Boden montiert sein.
Im Zweifelsfall ist dringend der Gang zum BIKE&CO-Fachhändler ihres Vertrauens empfohlen. Er verfügt über spezielle Einstell-Sets verfügt, mit denen ein bestimmungsgemäßer Gebrauch sichergestellt wird. Damit kann er sorgen verbindlich dafür, dass Sie unbeschwert und sicher im Winter auf Ihrem Rad unterwegs sind.

Die richtige Einstellung einer MATRIX-Frontleuchte für perfekte Sicht, ohne zu blenden.

Perfekt eingestellt

Lichtstärke beachten

Lux und Lumen sind die Einheiten, in denen die Lichtstärke von Fahrradbeleuchtungen üblicherweise angegeben wird. Am häufigsten findet sich die Angabe in Lux. Hier wird ausgesagt, wie viel Licht in 10 Metern Entfernung auf eine bestimmte Fläche auftrifft. Je höher der Wert, desto höher ist - zumindest in diesem Bereich - die Sicht und Sichtbarkeit. Der in Lumen gemessene Lichtstrom gibt Auskunft über die gesamte Strahlungsleistung. Da aber die Lichtverteilung je nach Leuchte mitunter sehr unterschiedlich ausfallen kann, sind diese Werte nur eine grobe Orientierung. Ab 30 Lux kann man von einem soliden Licht für den Alltag ausgehen. Modelle mit 100 Lux gehören zu den besonders leistungsfähigen Leuchten, die entsprechend teurer sind.

Recht und Gesetz

Damit ein Fahrrad auf die Straße darf, braucht es eine StVZO-konforme Lichtanlage. Die Regelungen dazu im § 67 zu den „lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern“ sind eigentlich recht übersichtlich.
Allerdings wurden diese Gesetze in den vergangenen Jahren zum Teil erheblich verändert. Die großen Anpassungen erfolgten 2013 und 2017. Es lohnt daher, mit den Veränderungen der letzten Jahre vertraut zu sein:

  • Akkubetriebene Lichtanlagen sind inzwischen zugelassen.
  • Die Akkubeleuchtung muss nicht immer mitgeführt werden, sondern nur nach Bedarf. Ist der Radler also Dämmerung unterwegs oder machen es die Lichtverhältnisse notwendig, muss er sie anbringen.
  • Auch ein Bremslicht ist inzwischen erlaubt.
  • Blinkende Lichter sind nach wie vor weder vorne noch hinten erlaubt.
  • „Katzenaugen“ in den Speichen sind nicht die einzige Möglichkeit, um die seitliche Sichtbarkeit zu erhöhen. Inzwischen sind auch reflektierende, umlaufende Streifen an der Seitenwand der Reifen oder Felgen eine Alternative. Werden reflektierende Speichenstifte verwendet, müssen sie an jeder Speiche vorhanden sein. Auch sie sind eine legale Option.
  • Neben den Leuchten sind auch Reflektoren vorne und hinten notwendig. Diese dürfen aber inzwischen in einem Gerät vereint bzw. integriert sein.
  • An Fahrrädern und E-Bikes dürfen wahlweise ein oder zwei Scheinwerfer verbaut werden.
  • Fernlichtfunktionen sind erlaubt.
  • Ab dem 01.01.2019 gilt für Elektrofahrräder noch eine besondere Regelung: Sie  müssen noch mindestens zwei Stunden lang Energie für die Lichtanlage bereitstellen können, nachdem der Akku die Motorunterstützung abgeschaltet hat. In anderen Worten: Nur weil der Motor nicht mehr läuft, heißt das noch lange nicht, dass dann auch die Lichter ausgehen dürfen.

Eine vollständige Übersicht über die geltenden Regelungen:

Wer einen Anhänger benutzen will, findet hier zusätzliche Regelungen:


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